AGBs und Stornierung

Liebe Gäste, herzlichen Dank für Ihr Verständnis für unsere AGBs.

Vertragsabschluss:

Damit jede Vereinbarung nachvollziehbar wird, bitten wir die AGBs zu lesen und die Reservierung per Fax, Postkarte/Brief oder E-Mail, unter Angabe der Postadresse und der Telefon- bzw. Mobilnummer, vorzunehmen. Eine Bestätigung unsererseits erfolgt innerhalb weniger Tage – der Reisevertrag ist dann geschlossen. Den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für den plötzlichen Krankheitsfall, möchten wir dringend empfehlen, sofern keine anderweitige Übernahme möglich anfallender Stornierungskosten sicher ist, z.B. durch eine Goldcard. Günstiger Onlineabschluss einer Reiserücktrittsversicherung bitte im Internet eingeben, in einem Reisebüro oder beim ADAC informieren.

Umbuchung:

Es ist eine Binsenweisheit, dass Verlässlichkeit auf die Buchung und umgekehrt auf die Bestätigung, langfristig beiderseitiges Vertrauen schafft. Sei`s drum, leider spielt das Leben aber nicht immer so mit, wie man es sich wünscht, unerwartete Vorkommnisse können die Abläufe aus dem Tritt bringen und der gebuchte Urlaub muss schweren Herzens abgesagt werden. Manchmal ist eine Umbuchung innerhalb des Kalenderjahres möglich; mit etwas Glück kann auch ein freigewordenes Zimmer durch einen wartenden Gast belegt werden – für alle Beteiligten ein Gewinn!

Gleichwie, eine praktikable Lösung zu finden um plötzlich auftretende Ausfälle abzufedern, wenn ein storniertes Zimmer nicht mehr belegt werden kann, erfordert ein gewisses Feingefühl für das Machbare. Mit Toleranz und Willen ist vieles zu regeln.

Stornierung:

Wie auch immer, eine unabwendbare Stornierung der Reise möchte uns bitte nur in schriftlicher Form übermittelt werden.

Stornierungskosten:

Es gilt die unwiderrufliche Vereinbarung  von Stornierungskosten, die zahlbar ist für den Stornierungszeitraum vom Reisebeginn bis zum 100. Tag davor. Stornierungskosten entfallen, wenn das Zimmer im gleichen Zeitraum anderweitig vermietet werden kann.

Berechnung:

In Summe die Tage vor Reiseantritt, wobei jeder Tag mit 1 % gewertet wird, bildet die Grundlage zur Berechnung der Stornogebühr, des Prozentsatzes für den Abzug vom Gesamtreisepreis.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Gast bucht eine Reise im Wert von 500 EUR. Zehn Tage vor Reisebeginn erkrankt er und storniert die Reise. Grundlage zur Berechnung der Stornogebühr ist der Reisepreis von 500 EUR. Da er zehn Tage vor Reisebeginn storniert hat, (je Tag = 1 %), zahlt er 90 % des Reisepreises = 450 EUR, abzüglich der 100 EUR Anzahlung, ergibt einen Storno-Restbetrag von 350 EUR.

Kurzfristige Stornierung:

Hingegen löst eine Stornierung am Anreisetag, auch im Falle einer Anreiseverweigerung oder des Reiseabbruchs, die Verpflichtung aus, den vollen Reisepreises zu zahlen.